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Was ist ein „Wahlarzt“?

Wahlärzte rechnen nicht direkt mit der Krankenkasse ab und können sich deshalb meist mehr Zeit für ihre Patienten nehmen. Kürzere Wartezeiten sind ein weiterer Vorteil. Sie erhalten für die Behandlungen eine Rechnung und können diese dann bei ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstatten Ihnen in der Regel um die 80 % des Kassentarifes zurück.

Werden die Kosten durch die Krankenkasse rückerstattet?

Prinzipiell ja! Sie erhalten meist um die 80 % jenes Tarifs rückerstattet, den ein Kassenarzt für die selbe Leistung verrechnen kann. Die Kasse erstattet nur dann nichts zurück, wenn Sie im selben Quartal bereits einen anderen Facharzt für Psychiatrie aufgesucht haben.

Wie kann ich bezahlen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, ihre Behandlung zu bezahlen:

- in bar

- Überweisung mittels Zahlschein

Die Honorarnoten werden in der Regel am Ende des Monats ausgestellt. Gutachten und fachärztliche Stellungnahmen werden gesondert behandelt.

Können Sie mir ein Rezept ausstellen, das ich in der Apotheke einlösen kann?

Ja, Sie können meine Rezepte wie die Rezepte eines Kassenvertragsarztes ohne Mehraufwand bei der Apotheke einlösen.

Können Sie mich krankschreiben?

Eine Krankmeldung kann nur durch einen Kontrollarzt der Krankenkasse oder einen Kassenvertragsarzt erfolgen. Bei Bedarf erhalten Sie jedoch von mir eine Krankenstandsempfehlung, an die sich im Regelfall der krankschreibende Arzt hält.